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Die Verordnungen

REACH

 

REACH

Die REACH-Richtlinie, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, betrifft alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Verordnung, deren Schlüsselelemente die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien sind, zielt darauf ab, den Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. REACH basiert auf dem Prinzip: "Ohne Daten kein Markt". Die Verordnung macht die Bewertung der Gefährlichkeit eines Stoffes durch den Hersteller oder Importeur zur Pflicht. Giftigkeits- und Ökotoxizität-Tests müssen durchgeführt werden, mangels derer die Produktion und die Vermarktung in der Europäischen Union eingestellt werden müssen. In der Praxis wird REACH zu einer verbesserten Beurteilung der von den am meisten angewendeten 30‘000 Chemikalien ausgehenden Risiken führen, sowie zur progressiven Beseitigung der umweltschädlichsten unter diesen.

TOTAL Motorenöl ist durch diese Verordnung besonders betroffen. Seit 2006 haben die Teams alle Massnahmen in die Wege geleitet, um die Anforderungen von REACH zu erfüllen. Die Akten zur Registrierung der Stoffe, welche technische Unterlagen (physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Eigenschaften) und gelegentlich einen Bericht zur chemischen Sicherheit beinhalten, müssen innerhalb festgelegter Fristen an die europäische Chemikalienagentur (ECHA) geschickt werden. Diese Arbeit geschieht in enger Kooperation mit unseren Zulieferern, besonders bei der Erarbeitung der Expositionsszenarien, die von jetzt an in den Sicherheitsdatenblättern der Chemikalien (SDB) aufgeführt werden müssen.

CLP (Classification, Labelling and Packaging)

Seit dem 1. Dezember 2010 müssen die Chemikalien gemäss den Vorschriften der europäischen CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling an Packaging of Substances) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Die Etiketten sind mit neuen Gefahrensymbolen versehen: Die viereckigen Symbole auf orangem Hintergrund wurden ersetzt durch "auf der Spitze stehende Vierecke" auf weissem und rotem Hintergrund. Die Risikosätze (R-Sätze), die über die Gefahren informieren, werden durch die Gefahrenhinweise (H-Sätze) ersetzt. Die Gemische (zuvor "Zubereitungen" genannt) müssen der neuen Verordnung spätestens am 1. Juni 2015 entsprechen. Aufgrund dieser Veränderungen müssen die SDB aller unserer Produkte umgeändert und die neuen Kennzeichnungselemente integriert werden.

TGAP

Die allgemeine Steuer für umweltbelastende Tätigkeiten (TGAP) wird proportional zum Grad der durch eine Tätigkeit hervorgerufenen Umweltverschmutzung erhoben.
Die Verarbeitungskosten werden dazu tendieren zu steigen, was die Entwicklung der Abfallvermeidung und des Recyclings unterstützen wird.