1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von denen der Käufer in Kenntnis gesetzt wurde, sind auf das vertragliche Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Käufer (Vertragsparteien) anwendbar. Sie sind auf alle Verkäufe anwendbar ; vorbehaltlich besonderer ver- traglicher Absprachen zwischen den Vertragsparteien.
2. Bestellung
- Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden jeder Bestellung des Käufers zugrundegelegt. Der Käufer akzeptiert diese vollständig und vorbehaltlos.
- Der Verkäufer wird nur dann verpflichtet, wenn seitens des Käufers dazu bevollmächtigte Personen auftreten.
- Die Produkte werden zu jenem Preis fakturiert, welcher anlässlich der Bestellung vereinbart wurde. Der verein- barte Preis basiert auf jenen Tarifen, welche am Tag der Bestellung Gültigkeit haben oder nach besonderer ver- traglicher Absprache mit dem Käufer.
3. Transport, Lieferung und Risikoübergang
- Der Käufer trägt die Kosten und das Risiko des Trans- portes der Ware zum Lieferort; ausser es wurde Lieferung franko (frei Haus) vereinbart. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verspätungen im Zu- sammenhang mit dem Transport. Der Käufer ist verpflich- tet eventuelle Ansprüche, die sich aus der Beanstandung der Lieferung ergeben, bei Erhalt der Ware gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.
- Lieferorte:
- Falls ausdrücklich nichts anderes vereinbart, wird die bestellte Menge an einem Lieferort oder Tank abgeladen. Sollte es vorkommen, dass die bestellte Menge zwischen mehreren Lieferorten und Tanks verteilt werden soll, so behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese Lieferung entsprechend der transportierten Menge und den gel- tenden Tarifbestimmungen, dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Der Käufer bestätigt, dass die Anlage den Vorschriften der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor was- sergefährdenden Flüssigkeiten ( WWF) entspricht und dass sie bei den Behörden angemeldet oder bewilligt worden ist. Der Käufer verzichtet auf jegliche Forderun- gen für Schäden, die durch die Auffüllung einer nicht den Vorschriften ( WWF) entsprechenden Anlage entstehen, insofern die Auffüllung nach den technischen Regeln er- folgte.
- Zugangsmöglichkeit und Entladung: mangels anderer Vereinbarung, müssen die Zugangsmöglich- keiten und die Entladung in normalen Verhältnissen gewährleistet sein. Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten kommen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, zusätz- liche Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen ( Teilliefe- rung durch Klein-LKW, extreme Schlauchlänge, ...).
- Teillieferung und Lieferfrist:
- Der Verkäufer ist ab dem vereinbarten Liefertermin zu Teillieferungen berechtigt; wenn dies für den Käufer kei- nen Nachteil darstellt. Der vereinbarte Liefertermin ist als Anhaltspunkt zu sehen, der branchenüblichen Verände- rungen hinsichtlich der Transportbedingungen und der Marktversorgung unterliegt.
- Für jene Kunden, die direkt ab Depot abnehmen ( Wie- derverkäufer), hat die Abnahme innerhalb einer Frist von maximal 10 Werktagen nach der Bestellung zu erfolgen andernfalls behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung zu annulieren oder zusätzliche Entschädigun- gen zu fakturieren.
4. Reklamation
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Erhalt zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Eventuelle Mängel müssen inner- halb einer peremptorischen Frist von 72 Stunden ab Empfang der Ware dem Verkäufer gegenüber schriftlich angezeigt werden. Sollte innerhalb dieser Frist keine An- zeige eingehen, so gilt die Ware als akzeptiert.
5. Risiko und Versicherung
- Entgegen anderslautender Abmachnungen, garantiert der Verkäufer bis zum Empfang der Produkte durch den Käufer, dessen mangellosen Zustand oder etwaige Fa- brikationsfehler. Diese Garantie beinhaltet für den Käufer die Möglichkeit, jene gelieferten Produkte, die als defekt oder unpassend anerkannt wurden, umzutauschen.
- Der Lieferant ist auf keinen Fall haftbar für Folgen, sei es direkt oder indirekt, gegenüber Personen oder Ge- genständen, die sich aus dem widrigen Gebrauch oder einer schlechten Lagerung der gelieferten Produkte er- geben. Die Verantwortung für deren Lagerung und damit zusammenhängender Risiken trägt alleine der Käufer.
6. Zahlung
- Die Produktverkäufe sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Skonto zahlbar, ausser es besteht eine vorhe- rige ausdrückliche Vereinbarung.
- Jede Kompensation ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Verkäufer ist ab Ablauf der Zahlungsfrist bis zur gänzlichen Begleichung der Schuld berechtigt, sofort und ohne ausdrückliche Zahlungserinnerung,Verzugszinsen von 10 % in Rechnung zu stellen. Sollte der Käufer trotz Zahlungsbefehl und Mahnung seine Schuld inklusive Zinsen nicht begleichen, so wird die Gesamtheit der Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer fällig gestellt, selbst wenn auch andere Lieferungen betroffen sind.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer be- rechtigt, alle laufenden Bestellungen an den Käufer ein- zustellen ; mittels Einschreibebrief an den Käufer.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, neben den gesetzlichen Zinsen auch Mahnspesen, administrative Kosten und Kosten im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung und Eintreibung der Schuld, in Rech- nung zu stellen.
7. Steuerliche Grundlagen
- Alle Steuern und Gebühren, die von einer Behörde in Rechnung gestellt wurden oder werden, gehen zu Lasten des Käufers.
- Jede Gebührenerhöhung in der Schweiz oder im Aus- land, jede Erhöhung der Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstiger Abgaben, die durch die öffentliche Verwaltung erhoben werden, zieht eine Erhöhung des Verkaufs- preises nach sich und wird dem Käufer angelastet. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht. Diese Regelung gilt auch für alle Terminverträge.
8. Haftung und höhere Gewalt
- Die Haftung des Lieferanten beschränkt sich auf das Vorliegen von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Lieferant haftet nicht für unvorhersehbare Ereignisse
- Sollten infolge höherer Gewalt die Vertragsparteien ihre Vertragsverpflichtungen verspätet, erschwert oder gar nicht erfüllen, so gilt dies nicht als Vertragsverletzung. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien jeden An- lass, der deren vernünftiger Kontrolle entzogen ist ; gem. Definition in der schweizer Rechtssprechung.
- Dem Verkäufer steht das Recht zu, infolge Produkt - und Transportknappheit, Einfuhr - oder Ausfuhrbeschränkun- gen, die Lieferungen zu unterbrechen, zu limitieren oder gleichmässig zu verteilen sowie die Lieferdaten zu än- dern.
9. Zollbestimmungen
- Der Käufer ist sowohl gegenüber der Zollbehörde als auch gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware ausschließlich zu jenem Zweck verwendet wird, der in den Zolldokumenten angegeben ist und der mit der Kundmachung der Zollbehörde übe- reinstimmt.
- Auszüge:
« Diese Ware wurde zu einem bevorzugten Satz be- steuert; sie kann deshalb nur zu den Zwecken verwendet werden, welche in der Garantieerklärung bzw. der Gebrauchsbe-zeichnung gemäss Rechnung aufgeführt sind.
Widerhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäss den Strafbestimmungen des Zollgesetzes des Bundes bestraft. Die Zollverwaltung behält sich das Recht vor, den Gebrauch der Ware zu kontrollieren. »
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Jeglicher Rechtsstreit zwischen dem Lieferanten und dem Käufer wird der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der or- dentlichen Gerichte am Sitz des Lieferanten unterstellt
(Kanton Zug), unter Vorbehalt einer Berufung ans Bun- desgericht. Es gilt schweizer Recht; mit Ausnahme der Konvention der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ( Wiener Konvention).
11. Datenschutz
TotalEnergies verarbeitet die Daten des Kunden, der Ansprechpartner und Mitarbeiter des Kunden ausschließlich auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung und dem Schweizer Bundesdatenschutzgesetzes. Bitte informieren Sie sich dazu genauer auf unserer Homepage unter der Rubrik Datenschutz. Dort finden Sie alle Ihre Rechte (z.B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Löschung dieser Daten) sowie Informationen, welche Daten über unsere Kunden und deren Mitarbeiter bei uns gespeichert sind. Der Kunde und seine Mitarbeiter erteilen hiermit ihre jederzeit widerrufbare Einwilligung, dass wir alle Daten speichern können, die zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen, der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und der Aufrechterhaltung eines angemessenen Customer-Relationship-Managements notwendig sind.
12. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in franzö- sischer sowie in andere Sprache verfasst. Im Falle Nichtübereinstimmens, gilt der französische Text.
- Änderungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn diese schriftlich bes- tätigt und von beiden Vertragsparteienunterschrieben wurden.
Herstellerinformationen
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